Die Entfernungspauschale sollte auf 40 Cent angehoben werden. Nachdem die Benzinpreise weiterhin auf unverändert hohem Niveau verbleiben, fordert der Bund der Steuerzahler die Politik endlich zum Handeln auf. Erfreulich ist, dass nach dem Anstoß der Diskussion um die Anpassung der Entfernungspauschale nun einige Modelle, wie beispielsweise ein Automatismus bei der Entfernungspauschale oder eine fixe Erhöhung um 10 Cent je Entfernungskilometer, auf dem Tisch sind. Aber ein lautes Nachdenken allein über eine Erhöhung reicht nicht aus, denn damit wird kein Pendler entlastet.
Dabei muss die Diskussion nach verschiedenen fast philosophischen Ergüssen zur Entfernungspauschale ein Stück weit wieder versachlicht werden. Die Entfernungspauschale kann und darf keinen ökologischen Zweck verfolgen, und mit Steuern sollte auch nicht versucht werden, das Verhalten der Steuerzahler zu steuern. Solche Ansätze verkomplizieren das Steuerrecht nur. Die Entfernungspauschale dient allein dem Zweck der leistungsgerechten Besteuerung der Berufspendler, denn nach dem verfassungsrechtlich verankerten objektiven Nettoprinzip sind nur die Einkünfte zu versteuern, die nach Abzug der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen verbleiben. Der Einsatz von typisierenden Pauschalen ist zulässig – wenn sie realitätsgerecht sind. Davon kann jedoch bei einer Entfernungspauschale von 15 Cent je gefahrenen Kilometer nicht mehr die Rede sein. Dieser Betrag reicht schon lange nicht mehr aus, um die Kosten auch nur annähernd zu decken. Dies ist vielen Politikern in den vergangenen Wochen bewusst geworden und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Entfernungspauschale bei einem durchschnittlichen Pendler 74 Cent je Entfernungskilometer betragen müsste, wenn die gleichen Wirkungen wie im Jahr 1991 erreicht werden sollen. Nun muss es jedoch an die Umsetzung gehen und ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Tisch.
Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise sind Arbeitnehmer und Unternehmer zuletzt stark belastet worden. Wer auf den Pkw oder die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen ist, um zur Arbeit oder zum Betrieb zu gelangen, musste dafür einen deutlich höheren Anteil seines Einkommens aufwenden, während der Fiskus von den gestiegenen Einnahmen aus dem Verkauf von Kraftstoffen über die Umsatzsteuer profitiert. Der Gesetzgeber sollte daher jetzt ein entsprechendes Signal setzen und Pendler zielgenau über eine höhere Entfernungspauschale von 40 Cent je Entfernungskilometer entlasten.