Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 von € 8,50 auf € 8,84 je Stunde. Ausnahme: Der Mindestlohn für Zeitungsausträger bleibt auch in 2017 bei € 8,50. Diese Sonderregelung endet erst Ende 2017
Mindestlohn und geringfügige Beschäftigung:
Der Mindestlohn hat Auswirkung auf die maximal mögliche Arbeitszeit bei geringfügig entlohnter Beschäftigung. Die Grenze für eine solche Beschäftigung liegt dann bei nur noch 50 Stunden und 54 Minuten im Monat. Bei 51 Arbeitsstunden liegt also schon keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor.