Die Bundesregierung will inflationsbedingte und nicht gewollte Steuerbelastungen in 2013 und 2014 abbauen, was über den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (BT-Drucks. 17/8683) umgesetzt werden soll.
Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt rund 6,1 Mrd. EUR pro Jahr und wird in den beiden Jahren in zwei Schritten umgesetzt. Die Steuermindereinnahmen übernimmt größtenteils der Bund, indem die Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle über eine geänderte Verteilung der Umsatzsteuer erhalten sollen.
Das Gesetz (BT-Drucks. 17/8683) wurde vom Bundestag am 2.3.2012 in 1. Lesung beraten. Es soll verhindern, dass – lediglich die Inflation ausgleichende – Lohnerhöhungen aufgrund des Systems des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. Derzeit profitiert der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen.
• Hierzu ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1.1.2013 auf 8.130 EUR und zum 1.1.2014 auf 8.354 EUR und damit in beiden Jahren insgesamt ein Plus von 350 EUR vorgesehen.
• In einem zweiten Schritt soll der Tarifverlauf prozentual – wie der Grundfreibetrag – um 4,4 % angepasst werden, damit es nicht durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten Stauchung des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression kommt. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums.
Die 2. und 3. Lesung im Bundestag ist für den 30.3.2012 vorgesehen und die abschließende Beratung im Bundesrat am 11.5.2012. Ob es allerdings bei der Länderkammer zu einer Zustimmung zum Gesetz in der derzeit geplanten Fassung kommt, ist ungewiss und aufgrund der Mehrheitsverhältnisse eher mit einer Ablehnung zu rechnen. Auf seiner Sitzung vom 10. Februar hatte der Bundesrat sich zu keiner Einigung durchringen können. Zum einen haben SPD geführte Länder angekündigt, dem Gesetz im Bundesrat ihre Zustimmung zu verweigern und zum anderen planen die SPD- Länder in diesem Zusammenhang als Gegenfinanzierung eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von derzeit 42 auf künftig 49 %.
Es ist daher eher zu erwarten, dass in den kommenden Wochen ein Kompromiss zwischen Union und Sozialdemokraten ausgelotet wird, bevor in der Länderkammer die endgültige Abstimmung ansteht. Wahrscheinlich ist eine Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 8.004 EUR bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig. Dies macht
Quelle: Haufe Verlag