Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern verfassungsgemäß
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 III R 35/09 entschieden, dass die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern verfassungsgemäß ist.